Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
>=0,025-<
EC/CAS
55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
>=0,0002-< >=0,6% 0,06-<0,6% 0,06-<0,6% >=0,0015% >=0,6%
EC/CAS
200-289-5/56-81-5
Name der Chemikalie
glycerol
Konzentration
>=1-<10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-05-10
Produktidentifikator
PCI GISOGRUND
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für die Bauchemie
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCI Augsburg GmbH
E-Mail-Addresse
mabas-eb@mbcc-group.com
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Weitere Informationen
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH208
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H- isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-iso-thiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.