Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
227-534-9/5873-54-1
Name der Chemikalie
2,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
2119480143-45
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
2119457014-47
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
N/A
EC/CAS
219-799-4/2536-05-2
Name der Chemikalie
2,2’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-11-26
Produktidentifikator
PCI COLLASTIC PART B
NOTRUFNUMMERN:
+49 180 2273-112
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCI Augsburg GmbH
E-Mail-Addresse
info.construction-chemicals@basf.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H332, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (Inhalation - Dampf) Skin Corr./Irrit. 2 Eye Dam./Irrit. 2 Resp. Sens. 1 Skin Sens. 1 Carc. 2 STOT SE 3 (irritierend für das Atmungssystem) STOT RE 2 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H315 Verursacht Hautreizungen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H335 Kann die Atemwege reizen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. EUH204
Enthält
Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten Nur für gewerbliche Verwender.
Sicherheitshinweise
Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P260 Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P285 Bei unzureichender Belüfung Atemschutz tragen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort lagern. Behälter dicht verschlossen halten. P405 Unter Verschluss lagern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
DIPHENYLMETHANDIISOCYANAT, ISOMERE UND HOMOLOGE Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinie 1999/45/EG ('Zubereitungsrichtlinie') DIPHENYLMETHANDIISOCYANAT, ISOMERE UND HOMOLOGE
Gefahrenpiktogramme
Xn Gesundheitsschädlich.
R-Sätze
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
S-Sätze
S23.9 Gas/Dampf/Rauch/Aerosol nicht einatmen. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.