Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-10-14
Produktidentifikator
PCI BARRASEAL
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCI Augsburg GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen einmalige Exposition, Kategorie 3, Reizung der Atemwege
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272120081 1 113
Gefahrenpiktogramme
I O
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H31 B Verursacht schwere Au genschäden H31 5 Verursacht Hautreizu ngen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 SchuEhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschut/ Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P264 Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
Antwort
P3O5 + P351 + P33B BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P3O2 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit V|EI Wasser und Seife waschen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Arztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Entsorgung
P501 lnhalt / Behälter einer geeigneten Sammelstellen für gefährliche Abfälle zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Zement, Portland-, Chemikalien
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 201712100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. 2l 13
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 201712100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.