PCI APOGEL A PART B

PCI Augsburg GmbH

Überarbeitet am : 2012-08-02

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2012-08-02

Produktidentifikator

PCI APOGEL A PART B

1.2 Chemische Bezeichnung:

Trimethylhexan-1,6-diamin

CAS-Nr.

25620-58-0

NOTRUFNUMMERN:

+49 180 2273-112

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

PCI Augsburg GmbH

E-Mail-Addresse

info.construction-chemicals@basf.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H314, H317, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

2.2. Kennzeichnungselemente

Globally Harmonized System, EU (GHS)

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

Vorbeugung) P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P260i Staub/Gas/Nebel/Dampf nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P260g Staub oder Nebel nicht einatmen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung sollte außerhalb des Arbeitsplatzes verboten werden. P270 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. (Entsorgung) P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Antwort

P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303 + P361 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P303 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit reichlich Wasser und Seife waschen. P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Lagerung

P405 Unter Verschluss lagern.

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

TRIMETHYLHEXAN-1,6-DIAMIN Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG EU-Richtlinien TRIMETHYLHEXAN-1,6-DIAMIN

Gefahrenpiktogramme

C Ätzend.

R-Sätze

R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R34 Verursacht Verätzungen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze

S1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. S28.1 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 (oral) Skin Corr./Irrit. 1B Skin Sens. 1 Aquatic Chronic 3 Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verursacht Verätzungen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.

2.3 Sonstige Gefahren

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren beitragen können.

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