Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-10-03
Produktidentifikator
SULFOROKAnol L227/1
1.2 Chemische Bezeichnung:
Alcohols, C12-14(even numbered), ethoxylated < 2.5 EO, sulfates, sodium salts. Wässrige
CAS-Nr.
68585-34-2
NOTRUFNUMMERN:
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCC Exol SA
E-Mail-Addresse
kch@pcc.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 3, H412 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein : Nicht anwendbar.
Verhütung
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter der Sonderabfallsammlung / Problemstoffsammelstelle zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alcohols, C12-14(even numbered), ethoxylated < 2.5 EO, sulfates, sodium salts
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den
PBT
P B T
vPvB
vP vB Kriterien für PBT- oder vPvB- Stoffen gemäß Anhang XIII Nein. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden.
Andere Gefahren
Keine bekannt.