Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9046-01-9
Name der Chemikalie
polyethyleneglycol tridecyl ether phosphate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-06
Produktidentifikator
EXOfos PB-136B
1.2 Chemische Bezeichnung:
Poly(oxy-1,2-ethanediyl), alpha-tridecyl-omega-hydroxy-, phosphate
CAS-Nr.
9046-01-9
REACH-Registrierungsnummer
Von
NOTRUFNUMMERN:
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCC Exol SA
E-Mail-Addresse
kch@pcc.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Polymer
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 3, H412 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein : Nicht anwendbar.
Verhütung
P280 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P264 - Nach Gebrauch gründlich waschen.
Antwort
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter der Sonderabfallsammlung / Problemstoffsammelstelle zuführen.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den
PBT
P B T
vPvB
vP vB Kriterien für PBT- oder vPvB- Stoffen gemäß Anhang XIII Nein Nein. Nein Nein. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Andere Gefahren
Keine bekannt.