Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-03
Produktidentifikator
EXOfos PB-083
1.2 Chemische Bezeichnung:
Poly(oxy-1,2-ethanediyl), α-(2-ethylhexyl)-ω-hydroxy-, phosphate
CAS-Nr.
68439-39-4
REACH-Registrierungsnummer
Von
NOTRUFNUMMERN:
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCC Exol SA
E-Mail-Addresse
kch@pcc.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
Produkt definition
Polymer
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr. 1, H314 Eye Dam. 1, H318 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. - AUTZENDER SAURER ORGANISCHER FLAoSSIGER STOFF, N.A.G. (Organic phosphate esters)
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P363Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter der Sonderabfallsammlung / Problemstoffsammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für : Nein. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für : Keine bekannt. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.