Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-08
Produktidentifikator
ABS Acid
Stoffname
dodecylobenzene Sulfonic Acid
1.2 Chemische Bezeichnung:
Benzenosufonic acid, 4-C10-13-sec-alkyl derive
CAS-Nr.
85536-14-7
REACH-Registrierungsnummer
01-2119490234-40-0006
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herstellung des Stoffs Die Formulierung mit Substanz (Pulver und Granulate) Einsatz in Wasch-und Reinigungsmittel (flüssig) Einsatz in Wasch-und Reinigungsmittel (Pulver und Granulate)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PCC Exol SA
E-Mail-Addresse
kch@pcc.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
Produkt definition
UVCB
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4, H302 Skin Corr. 1C, H314 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 3, H412 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. - ARYLSULFONSAUREN, FLAoSSIG
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter der Sonderabfallsammlung / Problemstoffsammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für : Nein. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für : Nein. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt. 2/158