Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-11-13
Produktidentifikator
Sedumin Haarmehl-Pellets
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Düngemittel
Hersteller / Lieferant
PBI Austria GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Erreichbar während der Büroöffnungszeiten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PBI Austria GmbH
E-Mail-Addresse
bp@pbi-austria.at
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß RL 1999/45/EG Das Gemisch ist gemäß der RL 1999/45/EG als nicht gefährlich eingestuft. Gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist gemäß der VO (EG) Nr. 1272/2008 als nicht gefährlich eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gemäß RL 1999/45/EG Entfällt. Das Gemisch ist gemäß der RL 1999/45/EG nicht kennzeichnungspflichtig. Es beinhaltet keine gefährlichen Inhaltsstoffe. Wir empfehlen jedoch die folgenden Sicherheitsratschläge zu beachten: S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008 Entfällt. Das Gemisch ist gemäß der VO (EG) Nr. 1272/2008 nicht kennzeichnungspflichtig. Es beinhaltet keine gefährlichen Inhaltsstoffe Wir empfehlen jedoch die folgenden Sicherheitsratschläge zu beachten: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Entfällt.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Staubentwicklung ist der allgemein Grenzwert für Stäube zu beachten.