Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-03-18
Produktidentifikator
PEVASEPT
CAS-Nr.
64-17-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Angaben
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht in die Augen, auf Schleimhäute und offene Wunden bringen
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)2051/22086 (Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PAUL VOORMANN GMBH
E-Mail-Addresse
info@paul-voormann.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung 1272/2008/EG Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Entzündlich.
2.3 Sonstige Gefahren
In Ausnahmesituationen (z.B. Verneblung, Hitzeeinwirkung oder Auslaufen großer Mengen in unbelüfteten Räumen) kann es zur Bildung explosiver Luftgemische kommen.
PBT
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff bzw. erfüllt nicht die Kriterien für PBT gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.
vPvB
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff bzw. erfüllt nicht die Kriterien für vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.