Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-103-7/64742-04-7
Name der Chemikalie
Extracts (petroleum), heavy paraffinic distillate solvent
Konzentration
<100
EC/CAS
265-058-3/64741-57-7
Name der Chemikalie
Gas oils (petroleum), heavy vacuum
Konzentration
<35
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-11-28
Produktidentifikator
TRIUMF PP-10
1.2 Chemische Bezeichnung:
Gemisch
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Weichspüler für Gummi Nicht empfohlene Verwendungen: Das Produkt darf nicht auf andere Arten benutzt werden, als die in im Teil 1 und 7 aufgeführten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PARAMO, a.s
E-Mail-Addresse
paramo@paramo.cz, bl@paramo.cz
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H332, H350, H361, H372, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H332
Harmful if inhaled
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ist das Produkt als gefährlich eingestuft. Akute Toxizität: Acute Tox. 4, H332 Karzinogenität: Carc. 1B, H350 Reproduktionstoxizität: Repr. 2, H361 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT RE 1, H372 Gewässergefährdend - chronisch: Aquatic Chronic 1, H410
Signalwort
Gefahr Gefährliche Substanzen
Enthält
Extrakte (Erdöl), schwere paraffinhaltige Destillat-Lösungsmittel
Gefahrenhinweise
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H350 Kann Krebs erzeugen. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Dampf und Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Behälter in Übereinstimmung mit den regionalen oder nationalen Vorschriften der Entsorgung zufüh- ren. Weitere Erfordernisse: Verpackungen für die breite Öffentlichkeit müssen mit einem Warnhinweis für Blinde und einem kindersicheren Verschluss versehen sein.
2.3 Sonstige Gefahren
Ist kein persistenter Stoff, bioakkumulativ und toxisch oder hoch persistent und hoch bioakkumulativ ge- mäß den Kriterien in der Anlage XIII. der ES (PBT, vPvB) Verordnung. Entflammbare Flüssigkeit. Feuergefahr droht im Fall der Erhitzung über den Flammpunkt. Es ist schädlich für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.