Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
20-<25% 1-<5%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-02-20
Produktidentifikator
Stein-Reiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) Steinreiniger, ätzend Prozesskategorien [PROC]: 8, 10
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
PAMPUR-Chemie Miletic KG
E-Mail-Addresse
office@pampur-chemie.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]]
Gefahrenkategorien
Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische: Met. korr. 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B
Gefahrenhinweise
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 Ätzwirkung
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phosphorsäure
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
PBT
nicht anwendbar
vPvB
Das Produkt erfüllt nicht die vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH Verordnung