Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
211-189-6/632-99-5
Name der Chemikalie
C.I. Basic Violet 14
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
6
Überarbeitet am
2021-12-10
Produktidentifikator
Description
CAS-Nr.
632-99-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
(800) 424-9300, 001-703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Oxoid Ltd
E-Mail-Addresse
mbd-sds@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
GHS-Einstufung Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung GHS Einstufung
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 (H315) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Karzinogenität Kategorie 2 (H351) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (Einmalige exposition) Kategorie 3 (H335)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen H319 - Verursacht schwere Augenreizung H335 - Kann die Atemwege reizen H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
Sicherheitshinweise
P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P304 + P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P332 + P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff keinen betrachtet wird als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) / als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS Einstufung Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 (H315) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Karzinogenität Kategorie 2 (H351) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (Einmalige exposition) Kategorie 3 (H335) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16