Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1344-09-8
Name der Chemikalie
Silicic acid, sodium salt
Konzentration
N/A
EC/CAS
68411-30-3
Name der Chemikalie
Benzenesulfonic acid,C10-13-alkyl derivs., sodium salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-09-11
Produktidentifikator
„LORIPOWER“ 10 kg, 25kg
NOTRUFNUMMERN:
RUND UM DIE UHR
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
OTTO OEHME GMBH
E-Mail-Addresse
info@oehme-lorito.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Die Einstufung entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) mit Änderungen: Mischung ist als gefährlich klassifiziert. Augenreizung, Kategorie 2, H319.
2.2. Kennzeichnungselemente
GHS-Piktogramm mit der Gefahr- bezeichnung: GHS 07 Warnaufschrift: Achtung Gefahrsätze H319 Verursacht schwere Augenreizung P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P280 chutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige
Sicherheitshinweise
Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Zusätzliche Gefahrsätze: Nicht zutreffend
Enthält
Auf dem Etikett anzubringende 5-15% Bleichmittel auf Sauerstoffbasis, Zeolithe, <5% Bestandteile: Nichtionische und anionische Tenside, Seife, Optische Aufheller, Duftstoffe.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch wurde auf die Erfüllung der PBT- oder vPvB-Kriterien nicht nachgeprüft. Die Bestandteile des Gemischs erfüllen nicht die PBT- und vPvB-Kriterien.