Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-746-9/71-23-8
Name der Chemikalie
Propan-1-ol
Konzentration
≥15-<20%
EC/CAS
287-089-1/85409-22-9
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-C14) dimethylbenzylammonium chloride
Konzentration
≥0,025-<0,25
Allgemeine Information
Version
(Überarbeitung
Überarbeitet am
2023-09-22
Produktidentifikator
B 45 Desinfektionstücher
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
B 45 Desinfektionstücher eignen sich für die Schnelldesinfektion empfindlicher Oberflächen von nicht invasiven Medzinprodukten gem. EU-Medizinprodukteverordnung (EU MDR) / gem. EU-Biozidprodukteverordnung (EU-BPR) Produktkategorie [PC] PC 0 - Sonstiges Desinfektionsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung Bemerkung Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt
Hersteller / Lieferant
orochemie GmbH + Co. KG
NOTRUFNUMMERN:
+49 30 30686 790, +49 6132 84463
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
orochemie GmbH + Co. KG
E-Mail-Addresse
info@orochemie.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Irrit. 2 ; H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 2 ; Verursacht schwere Augenreizung. Einstufungsverfahren Die Einstufung wurde nach den Bewertungsmethoden gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] sowie eigenen Untersuchungen vorgenommen.