Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Version
4.1.0
Überarbeitet am
2015-06-01
Produktidentifikator
DENTIRO Sensitive
Herstellername
EU Alleinvertreter
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Oro Clean Chemie AG
E-Mail-Addresse
info@oroclean.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H318, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
#2_2_1_CLASSIFICATION
GEMÄSS DER VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008 GEFAHRENKLASSEN UND -KATE GEFAHRENHINWEISE: EINSTUFUNGSVERFAHREN GORIEN Entz. Fl. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf Auf Basis von Prüfdaten. entzündbar. Augenschäd. 1 H318 Verursacht schwere Augen Harmonisierte (legale) Einstufung. schäden. STOT einm. 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benom Harmonisierte (legale) Einstufung. menheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
KENNZEICHNUNG DES GEMISCHS GEMÄSS DER VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Killing Germs Tel. + 41 (0) 44 226 44 44 • Fax: +41 (0) 44 226 44 00 DEAC45FB34A4 Oro Clean Chemie AG • Allmendstrasse 21 • 8320 Fehraltorf • Switzerland
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heissen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280.2 Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501.1 Inhalt/Behälter gemäss lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU): – Keine ergänzende Kennzeichnung gemäss Verordnung (EU) 1272/2008.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Gemisch ist weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff gemäss REACH-Verordnung, Anhang XIII.