Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
N/A
EC/CAS
225-768-6
Name der Chemikalie
Trinatriumnitriltriacetat (790/2009)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-03-18
Produktidentifikator
Insektenentferner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
das Produkt entfernt organische Verunreinigungen von der Oberfläche des Glases, der lackierten Stoßstangen und Spoiler
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wurden nicht bestimmt
Hersteller / Lieferant
Orlen Deutschland GmbH
Herstellername
Platinum Oil Sp z o. o
NOTRUFNUMMERN:
112 (allgemeine Notrufnummer
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Orlen Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
biuro@theta-doradztwo.pl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/WE Xi R36 Reizt die Augen.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 H315, Eye Dam. 1 H318 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Buchstabenbezeichnungen und Gefahrensymbole GEFAHR Bezeichnungen gefährlicher Inhaltsstoffe auf dem Etikett
Enthält
Natriumetasulfat Bestimmung der Gefährdungsart H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Hinweise zur ordnungsgemäßer Handhabung des Gemischs P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Insektenentferner str. 1/9 P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Inhaltsstoffe gemäß 648/2004/EG nichtionische Tenside (< 5%), anionische Tenside (< 5%), NTA und deren Salze (< 5%), Duftstoffe (d-Limonene).
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Angaben zur Erfüllung der PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH- Verordnung. Entsprechende Prüfungen wurden nicht durchgeführt.