Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
272-489-0/68855-54-9
Name der Chemikalie
diatomaceous earth, soda ash flux-calcined
Konzentration
50-100%
EC/CAS
238-455-4/14464-46-1
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
2,5-<10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-04-18
Produktidentifikator
Blueprint 20+
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dentales Abformmaterial
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49-(0)7531-583-0 8 00 - 17 00 (GMT + 1 00
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ORBIS Dental Handelsgesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
info@orbis-dental.de, KonstanzDEU.info-sdb@dentsplysirona.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
STOT RE 2 H373 Kann die Lunge schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/Inhalation.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Cristobalit
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Lunge schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Einatmen/ Inhalation.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Die Klassifizierung der Mischung basiert auf den Ergebnissen einer In-vitro Untersuchung, die gemäß OECD- Richtlinien (OECD Test Guideline 437 resp. EU Method B.47 - Bovine Corneal Opactiy and Permeability (BCOP) Test Method) durchgeführt und durch die GLP - Gute Laborpraxis (Good Laboratory Practice - GLP) bescheinigt sind. Für mehr Informationen siehe Abschnitt 11. Da es sich bei dem Produkt um ein Medizinprodukt im Sinne von Richtlinie 93/42/EWG handelt, dass für den Endverbraucher bestimmt ist und invasiv oder unter Körperberührung angewendet wird, ist es von der Kennzeichnungspflicht gemäß Verordnung 1272/2008 ausgenommen. (Fortsetzung von Seite 1)
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *