Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-658-1/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
35-<40%
EC/CAS
204-658-1/141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
20-<25%
EC/CAS
201-159-0/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
5-<10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-04-03
Produktidentifikator
OLI-CRYL 25.50
Hersteller / Lieferant
Oli Lacke GmbH
Herstellername
Oli Lacke GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Oli Lacke GmbH
E-Mail-Addresse
entwicklung@oli-lacke.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
n-Butylacetat Ethylacetat Aceton; 2-Propanon; Propanon Butanon; Ethylmethylketon
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.