Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
119-61-9
Name der Chemikalie
Benzophenon (2022/692)
Konzentration
< 1 %
EC/CAS
220-120-9/162881-26-7
Name der Chemikalie
Phenyl bis(2,4,6-trimethylbenzoyl)-phosphine oxide
Konzentration
<0,1%
EC/CAS
2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
< 0,1 %
EC/CAS
204-337-6
Name der Chemikalie
Benzophenon (2022/692)
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-02
Produktidentifikator
OLI-AQUA UV 19.6X
NOTRUFNUMMERN:
Gemeins. Gifinformationszentrum Erfurt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Oli Lacke GmbH
E-Mail-Addresse
entwicklung@oli-lacke.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
Gefahrenkategorien
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1
Gefahrenhinweise
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Propionsäure, Reaktionsprodukt mit Dipentaerythritol
Signalwort
Achtung
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
Enthält
1,2-Benzisothiaol-3(2H)-on (CAS-Nr. 2634-33-5). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.