Allgemeine Information
Version
6
Überarbeitet am
2012-01-23
Produktidentifikator
SintoGrind TTS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
/ des Gemisches Industrielle Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 498 15 15
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
oelheld GmbH
E-Mail-Addresse
hutec@oelheld.de, schmierstoffe@ahmeyer.ch, d.esseiva@ahmeyer.ch
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 1999/45/EG: Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung Klassifizierungssystem Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben
2.2. Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung nach EWG- Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des | Produktes: % Xn Gesundheitsschädlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1-Decene, Dimer, Hydrogenated
R-Sätze
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. - 5-Sätze: 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
|
PBT
Die Kriterien, um einen Inhaltsstoff gemäß REACH-Verordnung als PBT-Stoff zu identifizieren, liegen nach unseren Kenntnissen nicht vor. "vPwB: Die Kriterien, um einen Inhaltsstoff gemäß REACH-Verordnung als vPvB-Stoff zu identifizieren, liegen nach unseren Kenntnissen nicht vor.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. - Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. - Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.