Erdverbesserer

OBO Bettermann GmbH & Co. KG

Überarbeitet am : 2015-10-09

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

1302-78-9

Name der Chemikalie

bentonite

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-10-09

Produktidentifikator

Erdverbesserer

CAS-Nr.

1302-78-9

REACH-Registrierungsnummer

gemäß

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Bentonit hat eine Vielzahl von Anwendungen. Er kann zur rheologischen Modifizierung, als Binder, Adsorptionsmittel, Füllstoff und weiteres, wie Gießerei, Eisenerz-Agglomerierung, Bohren, Konstruktion, Hoch- und Tiefbau, Filtration (z.B. Öl, Wein, Bier), Pharma & Kosmetik, Katzenstreu, sowie als Lebens- mittel-und Futtermittelzusatzstoff in der Human-und Tierernährung verwendet werden

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Es sind keine Verwendungen bekannt, von denen abgeraten wird

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

OBO Bettermann GmbH & Co. KG

E-Mail-Addresse

info@obo.de

Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, aktuelle Fassung) Einstufung nach EU-Richtlinie (67/548/EWG oder 1999/45/EG, aktuelle Fassung) Nicht eingestuft, Bentonit erfüllt die Kriterien zur Klassifizierung nicht. 120450 Nicht eingestuft, Bentonit erfüllt die Kriterien zur Klassifizierung nicht. OPTO

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, aktuelle Fassung) Das Produkt ist nicht eingestuft und gekennzeichnet gemäß GHS Verordnung.

2.3 Sonstige Gefahren

Das Produkt enthält weniger als 1% w / w RCS (alveolengängige kristalline Silica). Der Gehalt an alveo- lengängiger kristalliner Silica wird mit Hilfe der „Size-Weighted Respirable Fraction - SWERF“ -Methode bestimmt. Alle Details über die SWERF Methode finden Sie unter www.crystallinesilica.eu Abhängig von der Handhabung und Verwendung (Mahlen, Trocknen, Verpacken), kann einatembarer Feinstaub erzeugt werden. Der Staub enthält alveolengängigen Quarzfeinstaub. Längeres und/oder star- kes Einatmen von Quarzfeinstaub kann Lungenfibrose verursachen, gemeinhin als Silikose bezeichnet. Die wichtigsten Symptome von Silikose sind Husten und Atemlosigkeit. Berufsbedingte Exposition ge- genüber Feinstaub sollte überwacht und kontrolliert werden. Beim Umgang mit dem Produkt sollten Me- thoden und Techniken zur Minimierung oder Verhinderung der Staubentwicklung angewendet werden. Der Stoff erfüllt die Kriterien für PBT oder vPvB nicht. 3.

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