Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2010-09-01
Produktidentifikator
DES STOFFES/DES EG-VERTRETERS/DES UNTER- NEHMENS
1.3 Synonyme:
Ätznatron, kaustische Soda, Natriumoxydhydrat
1.2 Chemische Bezeichnung:
Natriumhydroxid
CAS-Nr.
1310-73-2
REACH-Registrierungsnummer
01-2119457892-27-0023
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
In der Produktion kann es, z.B. zur pH-Regelung, bei Herstellung von Biokraftstoff aus Pflanzenroh- stoff, zur Reinigung der Behälter (Lebensmittelindustrie), in Zellstoff- und Papierindustrie, zur Luft-
Herstellername
ОАG „Kaustik“, Wolgograd
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ОАG „Kaustik“, Wolgograd
E-Mail-Addresse
spk@kaustik.ru
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H315, H318, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]] 2.1 Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Natriumhydroxid ist in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet (Lfd. Nr. 011- 002-00-6).
Gefahrenkategorien
Ätzung der Haut; Kategorie 1A
Gefahrenhinweise
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H318: Verursacht schwere Augenschäden. Bereich der spezifischen Konzentrationen Ätzwirkung auf die Haut 1A; H314 (Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augen- schäden): C ≥ 5 % Ätzwirkung auf die Haut 1B; H314 (Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augen- schäden): 2 % ≤ C < 5 % Hautreizung 2; H315 (Verursacht Hautreizungen): 0,5 % ≤ C < 2 % Augenreizung 2; H319 (Verursacht schwere Augenreizung): 0,5 % ≤ C < 2 %
Signalwort
Gefahr Gefahrencode und -piktogramm GHS05 ätzend
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Natriumhydroxid erfüllt nicht die PBT-Kriterien (persistent, bioakkumulativ und toxisch) oder vPvB- Kriterien (sehr persistent und sehr bioakkumulativ).
Sicherheitshinweise
Р260: Staub/ Aerosol nicht einatmen. Р262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Р264: Nach der Arbeit sorgfältig Hände waschen. Р280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Р284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. Р301+Р330+Р331 BEI VERSCHLUCKEN Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen Р303+Р361+Р353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Р304+Р340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Р305+Р351+Р338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Was- ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Р310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/ anrufen. Р390: Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Р402+Р404+ Р420+ Р232: In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. Die obigen Sicherheitshinweise sind in der Industrie anwendbar. Sonstige und zusätzliche Sicherheits- hinweise können berufsbedingte oder Verbraucheranwendung von NaOH betreffen.