Blink Badreinigungstücher

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Überarbeitet am : 2023-08-01

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Version

1

Überarbeitet am

2023-08-01

Produktidentifikator

Blink Badreinigungstücher

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Nicht für andere als die angegebenen Zwecke

NOTRUFNUMMERN:

+39 0341581856

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

M017

Unternehmensinformationen

Unternehmen

O-Pac s.r.o

E-Mail-Addresse

info@o-pac.cz

GHS-Informationen

Signalwort

--

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung EG 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

--

Signalwort

--

Gefahrenhinweise

--

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Inhaltsstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Limonene, Duftstoffe Konservierungsmittel: BENZISOTHIAZOLINONE, LAURYLAMINE DIPROPYLENEDIAMINE, SODIUM PYRITHIONE

2.3 Sonstige Gefahren

Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%. Das Produkt enthält keine Stoffe, die endokrinschädliche Eigenschaften in Konzentration von ≥ 0,1% aufweisen.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

gefährlich eingestuft. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme: -- Signalwörter: -- Gefahrenhinweise: -- Sicherheitshinweise: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Inhaltsstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Limonene, Duftstoffe Konservierungsmittel: BENZISOTHIAZOLINONE, LAURYLAMINE DIPROPYLENEDIAMINE, SODIUM PYRITHIONE 2.3. Sonstige Gefahren Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%. Das Produkt enthält keine Stoffe, die endokrinschädliche Eigenschaften in Konzentration von ≥ 0,1% aufweisen. ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Angaben nicht zutreffend. 3.2. Gemische Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) enthält keine für die Gesundheit oder Umwelt gefährliche Substanzen in Mengen, welche die Erklärung derer Vorhandensein erforderlich machen würden. ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nicht speziell erforderlich. Es wird auf jeden Fall geraten, die Regeln fachgerechter Industriehygiene zu beachten. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es sind keine besonderen Informationen zu von diesem Produkt verursachten Symptomen und Wirkungen bekannt. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Angaben nicht vorhanden. ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Die Löschmittel sind die üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Kein Besonderes. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung ALLGEMEINE ANGABEN Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Substanzen zu verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die nicht in die Abwasserleitungen gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen Bestimmungen aufzunehmen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt.

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