Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-156-6/64742-53-6
Name der Chemikalie
Distillates (petroleum), hydrotreated light naphthenic
Konzentration
>90
EC/CAS
204-881-4/128-37-0
Name der Chemikalie
2,6-di-tert-butyl-p-cresol
Konzentration
<10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-07
Produktidentifikator
NYHIB 10
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Vertrieb des Stoffs - Industriell
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Ursache Dieses Produkt darf ohne vorherige Befragung des Lieferanten - nicht für andere als die in Abschnitt 1 empfohlenen Anwendungen verwendet werden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NYNAS-TECHNOL Handels-GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Asp. Tox. 1, H304 Aquatic Chronic 2, H411 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301 + P310 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII