Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-838-8/497-19-8
Name der Chemikalie
Sodium carbonate
Konzentration
25-<30%
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
1-<5%
Allgemeine Information
Version
4 - Ersetzt die
Überarbeitet am
2024-09-18
Produktidentifikator
RHEOSOL-Deso
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medizinprodukte zur Reinigung oder Desinfektion
NOTRUFNUMMERN:
+49 30 30686 700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NW-Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@rheosol.de, safety@rheosol.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumperoxocarbonat Dodecylbenzolsulfonsäure Isotridecanol, ethoxyliert Dinatriummetasilicat
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Keine Stäube oder Nebel einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P321 Besondere Behandlung (siehe Gefahrenhinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett).
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Dieses Produkt enthält keinen Stoff, der gegenüber dem Menschen endokrine Eigenschaften aufweist, da kein Inhaltstoff die Kriterien erfüllt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Corr. 1; H314 Eye Dam. 1; H318 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.