Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
209-136-7/556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
<0,25
EC/CAS
208-764-9/541-02-6
Name der Chemikalie
D5
Konzentration
<0,25
EC/CAS
208-762-8/540-97-6
Name der Chemikalie
D6
Konzentration
<0,25
EC/CAS
201-039-8/77-58-7
Name der Chemikalie
Dibutylzinndilaurat; Dibutyl[bis(dodecanoyloxy)]stannan (2017/776)
Konzentration
<0,25
Allgemeine Information
Version
5.0
Überarbeitet am
2023-07-06
Produktidentifikator
R-1008-2
1.3 Synonyme:
Silikondispersion
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für den professionellen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Anwendungen, von denen Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+1 703 527 3887 CHEMTREC (international und maritim
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NuSil Technology Europe
E-Mail-Addresse
productstewardship@avantorsciencesgcc.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H315, H317, H319, H335, H373, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 – Verursacht Hautreizungen. H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 – Verursacht schwere Augenreizung. H335 – Kann die Atemwege reizen. H373 – Kann die Organe schädigen (Herz-Kreislauf-System, hämatopoetisches System) bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 – Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Rauchen verboten. P233 – Behälter dicht verschlossen halten. P240 – Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 – Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen verwenden. P242 – Funkenarmes Werkzeug verwenden. P243 – Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P260 – Nebel, Aerosol, Dämpfe nicht einatmen. P264 – Nach Gebrauch Hände, Unterarme und Gesicht gründlich waschen. P271 – Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 – Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 – Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P301+P310 – BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P303+P361+P353 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304+P340 – BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 – Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P321 – Besondere Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe- Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett). P331 – KEIN Erbrechen herbeiführen. P333+P313 – Bei Hautreizung oder Ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 – Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 – Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P370+P378 – Bei Brand: Zum Löschen andere Medien als Wasser verwenden. P403+P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405 – Unter Verschluss aufbewahren. P501 – Entsorgung von Inhalt/Behälter über eine Annahmestelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll entsprechend örtlicher, regionaler, nationaler und/oder internationaler Vorschrift.
2.3 Sonstige Gefahren
Sonstige Gefahren, die für die Exposition kann bestehende Augen-, Haut- oder Einstufung nicht berücksichtigt Atemwegserkrankungen verschlimmern. wurden Octamethylcyclotetrasiloxan (556-67-2) Dieser Stoff erfüllt die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Decamethylcyclopentasiloxan (541-02-6) Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dodecamethylcyclohexasiloxan (540-97-6) Dieser Stoff erfüllt die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Der Stoff/das Gemisch enthält keine(n) Stoff(e) gleich oder mehr als 0,1 Gew.-%, der/die in der Liste gemäß Artikel 59(1) von REACH für endokrine störende Eigenschaften vorhanden ist/sind oder gemäß den Kriterien der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrine störende Eigenschaften aufweisend identifiziert wurde(n).