Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
65-75
EC/CAS
231-131-3/7440-22-4
Name der Chemikalie
Silver
Konzentration
10-20
Allgemeine Information
Version
6.0
Überarbeitet am
2023-07-06
Produktidentifikator
CV-2646 Part A
1.3 Synonyme:
Silikonelastomer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für den professionellen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Anwendungen, von denen Keine zusätzlichen Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+1 703 527 3887, 800 424 9300, +(49)- 69643508409
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NuSil Technology Europe
E-Mail-Addresse
productstewardship@avantorsciencesgcc.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H400, H410, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 – Einatmen von Nebel, Aerosol, Dämpfen vermeiden. P272 – Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 – Augenschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P302+P352 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 – Besondere Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe- Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett). P333+P313 – Bei Hautreizung oder Ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 – Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 – Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 – Entsorgung von Inhalt/Behälter über eine Annahmestelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll entsprechend örtlicher, regionaler, nationaler und/oder internationaler Vorschrift.
2.3 Sonstige Gefahren
Sonstige Gefahren, die für die Exposition kann bestehende Augen-, Haut- oder Einstufung nicht berücksichtigt Atemwegserkrankungen verschlimmern. wurden Der Stoff/das Gemisch erfüllt nicht die PBT/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Substanz(en), die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH- Verordnung erstellten Liste der Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften aufgeführt ist/sind, oder die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als Substanz(en) mit endokrin wirkenden Eigenschaften identifiziert wurde(n)