Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
65-75
EC/CAS
231-131-3/7440-22-4
Name der Chemikalie
Silver
Konzentration
10-20
Allgemeine Information
Version
5.0
Überarbeitet am
2023-02-21
Produktidentifikator
CV-2644 Part A
1.3 Synonyme:
Silikonelastomer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für den professionellen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Anwendungen, von denen Nur für den professionellen Gebrauch
NOTRUFNUMMERN:
+1 703 527 3887, 800 424 9300, +(49)- 69643508409
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NuSil Technology Europe
E-Mail-Addresse
productstewardship@avantorsciencesgcc.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H400, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung entsprechend Richtlinie (EG) Nr.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen. H412 – Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 – Einatmen von Dämpfen, Nebel und Aerosol vermeiden. P272 – Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen. P302+P352 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 – Besondere Behandlung (siehe Abschnitt 4 auf diesem Kennzeichnungsetikett). P333+P313 – Bei Hautreizung oder Ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 – Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 – Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 – Entsorgung von Inhalt/Behälter über eine Annahmestelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll entsprechend örtlicher, regionaler, nationaler und/oder internationaler Vorschrift.
2.3 Sonstige Gefahren
Sonstige Gefahren, die für die Exposition kann bestehende Augen-, Haut- oder Einstufung nicht berücksichtigt Atemwegserkrankungen verschlimmern. wurden Das Gemisch/der Stoff erfüllt nicht die PBT/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII Der Stoff/das Gemisch enthält keine Substanz(en) gleich oder mehr als 0,1 Gew.-%, die in der Liste gemäß Artikel 59(1) von REACH aufgrund endokrinschädlicher Eigenschaften vorhanden ist/sind oder gemäß den Kriterien der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrinschädliche Eigenschaften aufweisend identifiziert wurde(n).