Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-039-8/77-58-7
Name der Chemikalie
Dibutylzinndilaurat; Dibutyl[bis(dodecanoyloxy)]stannan (2017/776)
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-02-28
Produktidentifikator
CV-2943 Part B
1.3 Synonyme:
Zinnorganisch
CAS-Nr.
77-58-7
NOTRUFNUMMERN:
und maritim
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
nusil technology
E-Mail-Addresse
ehs@nusil.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318, H341, H360, H370, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Hautverätzung 1C H314 Augenschäden 1 H318 Sensibilisierung der Haut 1 H317 Muta. 2 H341 Repr. 1B H360 Spezifische Zielorgan-Toxizität SE 1 H370 Spezifische Zielorgan-Toxizität RE 1 H372 Akut gewässergefährdend 1 H400 Chronisch gewässergefährdend 1 H410 Vollständiger Wortlaut der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungsetikett entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dibutylzinndilaurat
Gefahrenhinweise
H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H341 – Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H360 – Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H370 – Schädigt die Organe (Thymus). H372 – Schädigt die Organe (Thymus) bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 – Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 – Dampf, Nebel oder Aerosol nicht einatmen. P264 – Hände, Unterarme und andere exponierte Bereiche nach Handhabung gründlich waschen. P270 – Bei Gebrauch dieses Stoffes nicht essen, trinken oder rauchen. P272 – Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen. P301+P330+P331 – BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P302+P352 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P303+P361+P353 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P304+P340 – BEIM EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P311 – Bei Exposition oder Verdacht: Rufen Sie ein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt P310 – Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P314 – Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P321 – Besondere Behandlung (siehe Abschnitt 4 auf diesem SDB) P333+P313 – Bei Hautreizung oder Ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/Ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 – Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 – Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 – Unter Verschluss aufbewahren. P501 – Entsorgung von Inhalt/Behälter über eine Annahmestelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll entsprechend örtlicher, regionaler, nationaler und/oder internationaler Vorschrift.
2.3 Sonstige Gefahren
Sonstige Gefahren, die für die : Exposition kann bestehende Augen-, Haut- oder Einstufung nicht berücksichtigt Atemwegserkrankungen verschlimmern. wurden