Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-185-4/64742-82-1
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrodesulfurized heavy
Konzentration
30-60
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-27
Produktidentifikator
Nulon Engine Oil Flush
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gebrauchte nach den Anweisungen des Herstellers
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nulon Products
E-Mail-Addresse
msds@nulon.com.au
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Als eine gefährliche Mischung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG, Reg. (EG) Nr. 1272/2008 (falls zutreffend) und deren Änderungen. Eingestuft als Gefahrgut für den Transport. GEMÄSS CHEMWATCH Min Max Entzündlichkeit 1 Toxizität 1 0 = Minimum Körperkontakt 1 1 = Niedrig 2 = Mäßig Reaktivität 1 3 = Hoch Chronisch 0 4 = Extrem DSD Klassifizierung Bei Gemischen wurde die Klassifizierung durch folgende Verordnungen vorbereitet DPD (Richtlinie 1999/45/EG) und CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. [1]
DSD/DPD-KLASSIFIZIERUNG
R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung von EG-Richtlinie 67/548/EWG gezogen - Anhang I ; 3. Klassifizierung von EG-Richtlinie 1272/2008 gezogen Legende: - Anhang VI
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] ]] Auswirkungen auf die Atmung Gefahrenkategorie 3, Aspirationsgefahr Gefahrenkategorie 1, Chronische aquatische Toxizität, Gefahrenkategorie 3 [1] 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung von EG-Richtlinie 67/548/EWG gezogen - Anhang I ; 3. Klassifizierung von EG-Richtlinie 1272/2008 gezogen Legende: - Anhang VI
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Zusätzliche Erklärung(en) EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
Verhütung
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt / Arzt / Ersthelfer P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P312 GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt / Arzt / Ersthelfer / Unwohlsein. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Sicherheitshinweise
Aufbewahrung P405 Unter Verschluss aufbewahren. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Entsorgung P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften zuführen
2.3 Sonstige Gefahren
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut*. Kann zu Beschwerden der Augen, Atemwege und Haut führen*. Giftig beim Verschlucken*. Gefahr kumulativer Wirkungen*. Kann den Embryo schädigen*. REACh - Art.57-59: Das Gemisch erfüllt nicht Substances of Very High Concern (SVHC) enthalten in der SDS Druckdatum.