Allgemeine Information
Version
2.1
Überarbeitet am
2018-02-05
Produktidentifikator
LOTUS MCPA
1.3 Synonyme:
(4-CHLORO-2-METHYLPHENOXY) ACETIC ACID, DIMETHYLAMINE SALT 500G/L AI
CAS-Nr.
2039-46-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Vertrieb
NOTRUFNUMMERN:
+44(0)1274 691234 (24hr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nufarm UK Ltd
E-Mail-Addresse
Katharina.Krueger@nufarm.com, msds@uk.nufarm.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 Druckdatum: 13/06/2022 DE - de 1/12 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenschäden. : H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
4-CHLOR-2-METHYLPHENOXY) ESSIG, DIMETHYLAMINSALZ
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 - Mund ausspülen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist..