Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-05
Produktidentifikator
DICOPUR M
1.3 Synonyme:
(4-CHLORO-2-METHYLPHENOXY) ACETIC ACID, DIMETHYLAMINE SALT 500G/L AI
CAS-Nr.
2039-46-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Nufarm UK Ltd
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nufarm UK Ltd
E-Mail-Addresse
msds@uk.nufarm.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, H318 Kategorie 1 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
4-CHLORO-2-METHYLPHENOXY) ACETIC ACID, DIMETHYLAMINE SALT
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 - Verursacht schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. Print date 16/01/2019 AT - de 1/7 2848 P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P330 - Mund ausspülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.