Tandus

Nufarm S.A.S

Überarbeitet am : 2025-07-15

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GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 2
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

265-199-0/64742-95-6

Name der Chemikalie

Solvent naphtha (petroleum), light arom

Konzentration

≥60

EC/CAS

200-751-6/71-36-3

Name der Chemikalie

1-butanol

Konzentration

<1

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

1.3

Überarbeitet am

2025-07-15

Produktidentifikator

Tandus

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Gewerbliche Nutzung

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Herstellername

Nufarm S.A.S

NOTRUFNUMMERN:

+33 1 45 42 59 59, +33 1 40 85 51 15, +49 (0) 228 19240

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07 GHS08 GHS09 M004 M009 M010 M017 T017 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Nufarm S.A.S

E-Mail-Addresse

FDS@nufarm.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H226, H304, H315, H317, H319, H335, H336, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H226

Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

GHS02 GHS07 GHS08 GHS09

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Solvent naphtha, petroleum, light aromatic

Gefahrenhinweise

H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H335 - Kann die Atemwege reizen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Druckdatum: 15/07/2025 DE - de 2/17 3759

Sicherheitshinweise

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233 - Behälter dicht verschlossen halten. P240 - Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 - Explosionsgeschützte elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs- Geräte verwenden. P242 - Funkenarmes Werkzeug verwenden. P243 - Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen . P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P370+P378 - Bei Brand: Anderes Löschmittel als Wasser zum Löschen verwenden. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P235 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %. Komponente Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische (64742-95-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Fluroxypyr-meptyl (ISO); Methylheptyl,-O-(4-amino- 3,5-dichlor-6-fluor-2-pyridyloxy)acetat (81406-37-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Benzenesulfonic acid, mono-C11-13-branched alkyl derivatives, calcium salts (68953-96-8) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Druckdatum: 15/07/2025 DE - de 3/17 3759 Butan-1-ol; n-Butanol; n-Butylalkohol (71-36-3) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H336 betäubende Wirkungen Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, H335 Atemwegsreizung Druckdatum: 15/07/2025 DE - de 1/17 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann die Atemwege reizen. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

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