Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
269-855-7/68359-37-5
Name der Chemikalie
Cyfluthrin (ISO); α-Cyan-4-fluor-3-phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (2022/692)
Konzentration
N/A
EC/CAS
104-76-7
Name der Chemikalie
2-ethyl-1-hexanol
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-09
Produktidentifikator
BULLDOCK
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Nufarm S.A.S
NOTRUFNUMMERN:
Organisme Français INRS +33 1 45 42 59 59; Nufarm S.A.S. +33 1 40 85 51 15
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nufarm S.A.S
E-Mail-Addresse
FDS@nufarm.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H332, H304, H315, H318, H332, H336, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4 H332 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, H318 Kategorie 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige H336 Exposition), Kategorie 3, betäubende Wirkungen Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie H410 1 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr Print date 24.03.2020 DE (Deutsch) 1/9 3526
Gefahrenhinweise
H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/ anrufen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/ anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Weitere Informationen
SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.