Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2024-06-19
Produktidentifikator
ACCURATE EXTRA
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Nufarm S.A.S
NOTRUFNUMMERN:
+33 1 45 42 59 59, +33 1 40 85 51 15, +49 (0) 228 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nufarm S.A.S
E-Mail-Addresse
FDS@nufarm.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Druckdatum: 19/06/2024 DE - de 1/13 : H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Thifensulfuron-methyl + Metsulfuron-methyl
Sicherheitshinweise
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt und Behälter Einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Andere Gefahren
Bildung explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische möglich. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %. Komponente Thifensulfuron-methyl (ISO); Methyl-3-(4-methoxy-6- Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. methyl-1,3,5-triazin-2-ylcarbamoylsulfamoyl)- Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. thiophen-2-carboxylat (79277-27-3)