Allgemeine Information
Version
9.4
Überarbeitet am
2024-03-12
Produktidentifikator
CIRRAN
1.3 Synonyme:
(2,4-DICHLOROPHENOXY)ACETIC ACID/(4-CHLORO-2-METHYLPHENOXY) ACETIC ACID, DIMETHYLAMINE SALT 360/315 G/L AI
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Vertrieb
NOTRUFNUMMERN:
+43/732/6914-2466, +43/1/4064343, +32 70 245 245, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nufarm GmbH & Co KG
E-Mail-Addresse
Katharina.Krueger@nufarm.com, salesbenelux@nufarm.com, msds@uk.nufarm.com, FDS@nufarm.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
(2,4-DICHLOROPHENOXY)ACETIC ACID/(4-CHLORO-2-METHYLPHENOXY) ACETIC ACID, DIMETHYLAMINE SALTS
Gefahrenhinweise
H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 - Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort Arzt, GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH208 - Enthält 2,4-D DMA. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 2.2. Kennzeichnungselemente