Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-06-05
Produktidentifikator
10501 QJUTSU BODY COAT
CAS-Nr.
26635-64-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Autopflegeprodukt. Für den professionellen Einsatz
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wurden nicht bestimmt
Hersteller / Lieferant
Nowy Samochód S.A
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nowy Samochód S.A
E-Mail-Addresse
info@soft99.pl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H336, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Flam. Liq. 2 H225, Asp. Tox. 1 H304, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H336, Aquatic Acute 1 H400, Aquatic Chronic 1 H410 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme und Signalwort GEFAHR Die auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben Bezeichnungen der gefährlichen Bestandteile
Enthält
Isooctan.
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die im Produkt enthaltenen Komponenten erfüllen nicht die PBT oder vPvB- Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.