Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
0,809 - 0,909
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2022-07-29
Produktidentifikator
Scheibenkleber
Produktidentifikator
Scheibenkleber
A. Handelsname:
STP GLASS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NOVOL Sp. z o.o
E-Mail-Addresse
dokumentacja@novol.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H334
May cause allergy or asthma symptoms or breathing difficulties if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Enthält
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat; Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat
Gefahrenhinweise
H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Sicherheitshinweise
P260 - Dampf nicht einatmen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P284 - Atemschutz tragen. P342+P311 - Bei Symptomen der Atemwege: Arzt anrufen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH204 - Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Weitere Informationen
Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 H334 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar