Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-448-7/106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
>50% 10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-04-28
Produktidentifikator
TEC7 CLEANER AEROSOL
REACH-Registrierungsnummer
(Gemisch
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel Detergens nach Verordnung (EG) Nr. 648/2004
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bekannt
Hersteller / Lieferant
Novatech International
Herstellername
Novatech International
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Novatech International
E-Mail-Addresse
info@tec7.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft Klasse Kategorie
Gefahrenhinweise
Aerosol Kategorie 1 H222: Extrem entzündbares Aerosol. Aerosol Kategorie 1 H229 Behälter steht unter Druck Kann bei Erwärmung bersten STOT SE Kategorie 3 H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic Kategorie 3 H412: Schädlich für Wasserorganismen, Langzeitwirkung. 2.1.2 Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG-1999/45/EG Ist nach den Grundsätzen der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG als gefährlich eingestuft F+; R12 - Hochentzündlich. R66 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R52-53 - Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 (CLP) Erstellt nach den Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 487/2013, 4. Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Hergestellt von: Brandweerinformatiecentrum voor gevaarlijke stoffen vzw (BIG) Datum derErstellung 2010-07-09 [= Technische Schoolstraat 43 A, B-2440 Geel Datum der Überarbeitung 2014-04-28 3 http://www.big.be 3 © BIG vzw a . Überarbeitungsgrund: CLP-ATP4 < S . Überarbeitungsnummer: 0300 < Produktnummer: 49027 1/12 %
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. p211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
Weitere Informationen
EUHO66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
CLP Mögliche Entzündung durch Funken Gas/Dampf breitet sich am Boden aus: Zündgefahr Aerosol kann explodieren unter Wärmeeinwirkung