Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
20 - <50
EC/CAS
203-448-7/106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
10-<25
EC/CAS
204-658-1/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
1-<15
EC/CAS
9004-70-0
Name der Chemikalie
Nitrocellulose
Konzentration
1-<10
EC/CAS
203-550-1/108-10-1
Name der Chemikalie
4-methylpentan-2-one; isobutyl methyl ketone (MIBK)
Konzentration
1-<5
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
1-<5
Allgemeine Information
Version
02. Ersetzt Version 01
Überarbeitet am
2012-04-11
Produktidentifikator
Klarlack matt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 89-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Normfest GmbH
E-Mail-Addresse
info@normfest.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung
Gefahrenpiktogramme
D % x Hochentzündlich Reizend Hochentzündlich Reizend
Signalwort
GEFAHR Flam. Aerosol 1 - H222 Extrem entzündbares Aerosol. Eye Irrit. 2- H319 Verursacht schwere Augenreizung. - - EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. STOT SE 3 - H336 Kann Schläfrigkeit und Benommennheit verursachen. Einstufung nach Umwandlungstabelle Anhang VII 1272/2008/EG 2.1.2 Einstufung gem. Verordnung 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
R-Sätze
R 12: Hochentzündlich. R 36: Reizt die Augen. R 66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. NURMFEST Erstellt am: 11.04.2012, Überarbeitet am 11.04.2012 Version 02. Ersetzt Version 01 Seite 2/13 | R 12: Hochentzündlich. R 36: Reizt die Augen. R 66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommennheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung 67/548/EWG oder 1999/45/EG
S-Sätze
S 23.4: Aerosol nicht einatmen. S 26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Besondere Kennzeichnung Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 2004/42/EG (FarbVOC) 663 g/l II Be Speziallack (max. 840 g/l)
Andere Gefahren
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt. NIRMFEST’ [Erstellt am: 11.04.2012, Überarbeitet am 11.04.2012 Version 02. Ersetzt Version 01 Seite 3/13 |