Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-13
Produktidentifikator
KALK- UND BETONLÖSER
CAS-Nr.
7664-38-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwenden nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind
NOTRUFNUMMERN:
Gesundheit +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nordwest Handel AG
E-Mail-Addresse
sdb@nordwest.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Abschnitt
Gefahrenkategorien
Gefahrenhinweis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Corr. 1A) H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung (Eye Dam. 1) H318
Bemerkungen
Voller Wortlaut der H-Sätze in ABSCHNITT 16. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis rei- chende Nekrose.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vor- handene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vor- schriften der Entsorgung zuführen. Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften Kindergesicherter Verschluss ja Ertastbares (fühlbares) Warnzeichen ja
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phosphorsäure.
2.3 Sonstige Gefahren
Nicht mit anderen Reinigungsmitteln mischen.