Allgemeine Information
Version
4 (vom 17/05/2021
Überarbeitet am
2025-09-09
Produktidentifikator
Q-RASANTE COMP.B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
RAPID HARDENING EPOXIDE MORTAR FOR LEVELLING
Hersteller / Lieferant
NORD RESINE S.p.A
NOTRUFNUMMERN:
+49 30184120, +43 664 6210336, +32 022649636, +43 1 406 68 98, +320 22649636, +352 24785551
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NORD RESINE S.p.A
E-Mail-Addresse
annabreda@nordresine.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P264 Waschen Sie Ihre Hände nach Gebrauch gründlich mit Wasser und Seife.
Enthält
Phenol, 4,4'-(1-methylethylidene)bis-, polymer with 2-(chloromethyl)oxirane, .alpha.-hydro-.omega.-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl), 3,3'-[oxybis(2,1-ethanediyloxy)]bis[1-propanamine] and 2,4,6-tris[(dimethylamino)methyl]phenol Das Produkt ist nicht für Anwendungen gemäß Richtlinie 2004/42/EG vorgesehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%. Das Produkt enthält keine Stoffe, die endokrinschädliche Eigenschaften in Konzentration von ≥ 0,1% aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) 2020/878. Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Akute Toxizität, gefahrenkategorie 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren ... / >>