Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-12-10
Produktidentifikator
ELEKTROLYT FÜR DIE MARKIERUNG AISI 400 AISI 200
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nicht erforderlich 1. Richtlinie 1999/45/CE und nachfolgende Änderungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NITTY-GRITTY S.R.L
E-Mail-Addresse
info@nitty-gritty.it
GHS-Informationen
Signalwort
Verteilungskoeffizient:
Abschnitt 2
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Siedebereich. vergewissern. Nicht verfügbar. Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe Entzündungstemperatur. Angaben nicht vorhanden. Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. > 60 °C. (feuerfest, schnittbeständig und antistatisch), Überdruckmaske mit Vollvisier oder Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät) bei starker Verdampfungsgeschwindigkeit Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze Nicht verfügbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
12.6. Andere schädliche Wirkungen. Rauchbildung. Entflammbarkeit von Feststoffen und Gasen und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. Nicht entflammbar Niedrigste Entzündungsgrenze. Angaben nicht vorhanden. Nicht verfügbar. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) Höchste Entzündungsgrenze. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und/oder der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) Nicht verfügbar. 13. Hinweise zur Entsorgung. (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als nicht gefährlich eingestuft. Niedrigste Explosionsgrenze. (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als nicht gefährlich eingestuft. Nicht verfügbar. 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren. Höchste Explosionsgrenze. Nicht verfügbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung. Die Bildung von Staub vermeiden, indem Wasser auf das Produkt gesprüht wird, falls keine dahingehenden Gegenanzeigen vorliegen. Bei Dampfdruck. Nicht verfügbar. Vorhandensein von schwebenden Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Aufbereitungsaufseher Dampfdichte Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. Nicht verfügbar.
Gefahrenpiktogramme
als auch für Not-Aus-Eingriffe. Spezifisches Gewicht. Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen -- Nicht verfügbar. Loeslichkeit Bestimmungen anvertraut werden. wasserlöslich 6.2. Umweltschutzmaßnahmen.
Signalwort
Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL -- Nicht verfügbar. Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt. Selbstentzündungstemper. Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft Nicht verfügbar.
Gefahrenhinweise
Zersetzungstemperatur. zugeführt werden. -- Nicht verfügbar. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung. Viskositaet Nicht verfügbar. 14. Angaben zum Transport.
Sicherheitshinweise
Das ausgetretene Produkt mechanisch aufnehmen und Rückstände mit wasserstrahl eliminieren. Für eine ausreichende Belüftung des vom Verbrennungseigenschaften -- Nicht verfügbar. ausgetretenen Produkt betroffenen Bereichs sorgen. Die Entsorgung von kontaminiertem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt
2.3 Sonstige Gefahren
13 erfolgen. Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). 6.4. Verweis auf andere Abschnitte. Angaben nicht vorhanden. Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. 15. Rechtsvorschriften.