Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
N/A
EC/CAS
5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
N/A
EC/CAS
227-813-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene; (d-limonene)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-10-10
Produktidentifikator
SUPER PLUS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fahrzeugwäsche
NOTRUFNUMMERN:
Notfallnummer des Lieferanten: +49 (0) 700/ 24 112 112 (NIL
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nilfisk A/S
E-Mail-Addresse
info@nilfisk.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Die Zubereitung ist nach der Richtlinie 1999/45/EG als gefährlich eingestuft. Darüber hinaus wurde die Richtlinie 2009/2/EG zur 31. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG (Gefährliche Stoffe) berücksichtigt. Dieses Reinigungsmittel entspricht der Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004. Xn - Gesundheitsschädlich. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R41 Gefahr ernster Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) für die Etikettierung: D-LIMONENE, TRISODIUM NITRILOTRIACETATE (TRISODIUM NTA (INCI)), Kann allergische Reaktionen hervorrufen Xn - Gesundheitsschädlich
Gefahrenhinweise
R-Sätze R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R41 Gefahr ernster Augenschäden
Sicherheitshinweise
S-Sätze S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur für Industrie und Gewerbe
2.3 Sonstige Gefahren
Keine zusätzlichen Gefahren identifiziert Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB. Wie in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 definiert.