Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-181-3
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)
Konzentration
N/A
EC/CAS
225-768-6
Name der Chemikalie
Trinatriumnitriltriacetat (790/2009)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-09
Produktidentifikator
COMBI ACTIVE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Multi-surface cleaning
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nilfisk A/S
E-Mail-Addresse
info@nilfisk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Hautätzend: Kategorie 1A H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C - Ätzend R35 Verursacht schwere Verätzungen
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS)
Enthält
KALIUMHYDROXID
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 - Dampf nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Nur für Industrie und Gewerbe. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (NUR IM SDB) P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 - Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/ regionalen/ nationalen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine zusätzlichen Gefahren identifiziert Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB. Wie in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 definiert.