Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
225-768-6/5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
3-<5
EC/CAS
270-115-0/68411-30-3
Name der Chemikalie
Benzenesulfonic acid,C10-13-alkyl derivs., sodium salts
Konzentration
1-<3
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
01-2119457558- <1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-01-09
Produktidentifikator
AUTOACTIVE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger für schwere Nutzfahrzeuge
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Nilfisk A/S
E-Mail-Addresse
info@nilfisk.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Hautätzend: Kategorie 1B H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C - Ätzend R35 Verursacht schwere Verätzungen
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 - Dampf nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Nur für Industrie und Gewerbe. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (NUR IM SDB) P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 - Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den örtlichen/ regionalen/ nationalen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund des pH-Wertes ist das Produkt als ätzend eingestuft. Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB. Wie in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 definiert.