Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
20-40%
EC/CAS
220-666-8/2855-13-2
Name der Chemikalie
3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Konzentration
20-40%
EC/CAS
203-986-2/112-57-2
Name der Chemikalie
3,6,9-triazaundecamethylenediamine
Konzentration
20-40%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-03-26
Produktidentifikator
NIEWIELITH EPOXYDHARZ KOMP. B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtung
NOTRUFNUMMERN:
02554 - 919220
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Niewielith
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xn; Gesundheitsschädlich R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EU-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EU-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Isophoron diamin 3,6,9-Triazaundecan-1,11-diamin (Fortsetzung von Seite 1) Benzylalkohol
R-Sätze
20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. 34 Verursacht Verätzungen. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *