Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
225-768-6/5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
N/A
EC/CAS
270-115-0/68411-30-3
Name der Chemikalie
Benzenesulfonic acid,C10-13-alkyl derivs., sodium salts
Konzentration
2.5<=x%<10
EC/CAS
215-540-4/12179-04-3
Name der Chemikalie
Disodium tetraborate pentahydrate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
Nr
Überarbeitet am
2012-09-18
Produktidentifikator
GALVAPREP 209
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
NGL CLEANING TECHNOLOGY SA
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1999/45/EG Einstufung des Stoffs oder Gemischs Erfüllt die Vorschriften 67/548/ EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen Reizwirkung auf die Haut (Xi, R 38) Schwere augenschädigung (Xi, R 41) Reizung der Atemwege (Xi, R 37) Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar,
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch ist ein Reinigungsmittel (siehe Abschnilt 15). Erfüllt die Vorschriften 67/548/ EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
Reizend
Gefahrenhinweise
R 37/38 Reizt die Almungsorgane und die Haut. R4l Gefahr ernster Augenschäden.
Sicherheitshinweise
526 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzı konsultieren. Ss 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 5 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 545 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikeit vorzeigen). 560 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. DATUM : 18.092012 Version: Nr. I (18/09/2012) Revision: Nr. 1 (18’0%2012) Handelsname: GALVAPREP 209 - _GP-209 Gesellschaft: NGL CLEANING TECHNOLOGY SA
2.3 Sonstige Gefahren
Bei der Verwendung kann sich ein entzündbares/explosives Staub-Lufi-Gemisch bilden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Vorschriften 67/548/ EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen. Reizwirkung auf die Haut (Xi, R 38). Schwere augenschädigung (Xi, R 41). Reizung der Atemwege (Xi, R 37). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar,