Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
201-766-0/87-69-4
Name der Chemikalie
L-(+)-tartaric acid
Konzentration
>95
Allgemeine Information
Version
8
Überarbeitet am
2023-10-18
Produktidentifikator
Weinsaeure
1.3 Synonyme:
Natural tartaric acid; L(+)-Dihydroxysuccinic acid
CAS-Nr.
87-69-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0)1509 231166, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11, (800) 424-9300, 001-703-527-3887
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ng des
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com, begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 - Verursacht schwere Augenschäden Kann brennbare Staubkonzentrationen in der Luft bilden
Sicherheitshinweise
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff keinen betrachtet wird als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) / als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB) Kann beim Verteilen explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch bilden Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16